Tagungsbericht zum Exportkontrolltag 2009
Neue Entwicklungen des Exportkontrollrechts
Am 26. und 27. Februar 2009 fand der 3. Exportkontrolltag in Münster statt. Die Exportkontrolltage werden jedes Jahr vom Zentrum für Außenwirtschaftsrecht e.V., das am Institut für öffentliches Wirtschaftsrecht ansässig ist, in Kooperation mit Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) veranstaltet.
Sie bilden ein Forum für den Gedankenaustausch zu aktuellen Fragen der Exportkontrolle, an dem die Politik, Behördenvertreter, Wirtschaft und Wissenschaft beteiligt sind.
Die Tagung wurde von Prof. Dr. Dirk Ehlers (Institut für öffentliches Wirtschaftsrecht) und dem Präsidenten des BAFA, Dr. Arnold Wallraff, eröffnet. Über 200 Teilnehmer verfolgten in der Aula des Schlosses u.a. die Vorträge von Generalbundesanwältin Prof. Dr. Monika Harms, des Ministerialdirektors Dr. Karl-Ernst Brauner (Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie) und des Vizepräsidenten des BDI, Jürgen Thumann. Weitere Vorträge galten der Novellierung der Dual-use-Verordnung der EG, dem schwedischen Exportkontrollsystem und der Bedrohungslage auf dem Proliferationssektor.
Am zweiten Tag wurden zwei Fachpanels abgehalten, die sich mit Technologietransfer sowie einzelnen Rechtsfragen befassten.
Im Panel zu den Rechtsfragen stellte der Vizepräsident des BAFA, Olaf Simonsen, das System der sogenannten Terrorlisten vor. Wie das Urteil des Europäischen Gerichtshof im September vergangenen Jahres gezeigt hat, waren die europäischen Terrorlisten, die in Umsetzung von Resolutionen des UN-Sicherheitsrates erlassen wurden, gemeinschaftsrechtswidrig.
Prof. Dr. Mark Deiters (Institut für Kriminalwissenschaften) hielt einen Vortrag zur Bedeutung und Auslegung der Strafvorschrift des § 34 Abs. 3 Außenwirtschaftsgesetz.
Die zweitägige Veranstaltung wurde von Prof. Dr. Hans-Michael Wolffgang (Institut für Steuerrecht) beschlossen.