Bericht
Exportkontrolltag

11. Exportkontrolltag 2017

Bedrohungslagen vs. Freiheit

Wie gelingt in der Exportkontrolle die Balance zwischen der durch sich intensivierende Bedrohungslagen erforderten Sicherheitspolitik und der Freiheit von Wirtschaft und Wissenschaft? Dazu fand am 23./24.02.2017 in Berlin der 11. Exportkontrolltag (EKT) statt, welcher vom Zentrum für Außenwirtschaftsrecht der Universität Münster (ZAR) gemeinsam mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ausgerichtet wurde. Unter dem Leitthema »Bedrohungslagen vs. Freiheit« beschäftigte sich die Veranstaltung mit den Auswirkungen einer sich nicht zum Besseren verändernden nationalen, europäischen und internationalen Sicherheitslage auf die Exportkontrolle.

Prof. Dr. Dr. h.c. Dirk Ehlers, Vorstand des ZAR, begrüßte die über 420 Teilnehmer des diesjährigen EKTs, deren Erscheinen trotz Weiberfastnacht das große Interesse an der Exportkontrolle belege. Aus Anlass des unmittelbar bevorstehenden Ruhestandes des BAFA-Präsidenten Dr. Arnold Wallraff erinnerte er an die langjährige Kooperation des ZAR mit dem BAFA, insbesondere habe Herr Dr. Wallraff seit 2008 durch sein »großartiges Engagement« Programmatik und Ausgestaltung des EKT als hochklassig besetztes Diskussionsforum geprägt.

Dr. Wallraff bedankte sich für die erhaltene Ehrung. Er hob die vielfältigen Bezüge der Zahl elf hervor, welche den diesjährigen EKT, den Karneval und das Motto der französischen Revolution verbänden. Dazu passe die Anwesenheit einer französischen Delegation, aus der Herr Frédéric Journès als Keynote-Speaker hervorsteche. Die Kritik am deutschen Geschäftsmodell mit seinen »angeblich skandalösen Handelsüberschüssen« lasse er nicht gelten. Entscheidend sei die »qualitative Vorteilhaftigkeit der Produkte der deutschen Exportwirtschaft.«

Politikforum I

Miguel Berger, Leiter der Abteilung für Wirtschaft und nachhaltige Entwicklung im Auswärtigen Amt, bezeichnete das Wiener Atomabkommen als »enormen diplomatischen Erfolg«. Der Weg zu einer iranischen Atomwaffe sei vorerst versperrt. Im Gegenzug seien am 16. Januar des Vorjahres, dem Implementation Day, die meisten Sanktionen aufgehoben worden. Es beständen jedoch noch Unterschiede in der Sanktionspraxis zwischen den USA und der EU, insbesondere im Finanzsektor. Besorgnis äußerte er hinsichtlich der regionalen Rolle des Iran mit Blick auf die bewaffneten Konflikte der Region sowie auf die ballistischen Raketentests. Die neue US-Regierung werde voraussichtlich auf eine besonders strenge Umsetzung des Abkommens drängen. Es hätte eine enorme Anzahl an Delegationsreisen der deutschen Wirtschaft gegeben, jedoch ließen Vertragsschlüsse oft noch auf sich warten. In einigen Bereichen konnte jedoch bereits wieder das Vorsanktionsniveau erreicht werden. Mit dem Beschaffungskanal sei ein spezielles Exportkontrollverfahren geschaffen worden, das in der Praxis des UN-Sicherheitsrats gerade anläuft. Im Hinblick auf die anstehenden Präsidentschaftswahlen im Iran bleibe es spannend, man setze auf die Stärkung moderater Kräfte.

Dr. Volker Treier, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertages, stellte voran, dass die deutschen Exporterfolge auch »mit der Arbeit des deutschen BAFA zu tun« hätten. Sodann fragte er rhetorisch, ob ein Ende des deutschen Geschäftsmodells bevorstehe? Sein erster Blick galt den Herausforderungen durch Populismus, Nationalismus und Protektionismus. Der Welthandel entwickle sich schwächer als das Weltbruttoinlandsprodukt, manch einer sage, die Globalisierung sei auf dem Rückzug. Die deutsche Wirtschaft halte sich jedoch wacker. Wir seien durch die Euro-Abwertung »Krisengewinnler«, auch wenn das keiner von uns intendiert habe. Der enorme Exportüberschuss bedinge eine wachsende Gläubigerposition dem Ausland gegenüber, diese könne man demografisch als Altersrückstellung auffassen. Weitere Risiken seien, neben Fachkräftemangel und steigenden Arbeitskosten, die unklaren Folgen des Brexits. Hinsichtlich der protektionistischen Tendenzen der neuen US-Regierung merkte er an, dass Freihandel kein Null-Summen-Spiel ist. Die wohl bevorstehende Border-Adjustment-Tax sei möglicherweise WTO-rechtswidrig und nütze langfristig niemandem. Nötig sei ein fairer weltweiter Wettbewerb. Hierzu strecke derzeit überraschenderweise der chinesische Staatspräsident die Hand aus, diesen »dürfe man nicht gleich negativ bescheiden.« Unsere »Exporterfolge seien kein Naturgesetz«, wichtig sei, auch in der Exportkontrolle, »unser Geschäftsmodell nicht selbst mutwillig zu verletzen.«

Dr. Hans-Georg Maaßen, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, begann mit einem Zitat des Möbius aus Dürrenmatts »Die Physiker«: »Was einmal gedacht wurde, kann nicht mehr zurückgenommen werden.« Aus der Perspektive des Bundesamts für Verfassungsschutz erläuterte er die Proliferationsbekämpfung, welche eine »Gemeinschaftsaufgabe für die Menschheit« sei. Auch wenn Teile der Weltordnung in Auflösung seien, dürften sich die Kontrollregime für Massenvernichtungswaffen nicht auflösen. Von deutschem Boden ausgehende Proliferationshandlungen könnten Deutschlands auswärtige Beziehungen beschädigen, Proliferationsabwehr sei somit immer auch Wirtschaftsschutz. Als Risikostaaten nennt er Nordkorea, Pakistan, Syrien und weiterhin den Iran. Aufgabe des Bundesverfassungsschutzes sei auch die Sensibilisierung von Unternehmen für Proliferationsgefahren. Illegale Beschaffungsversuche bedienten sich nachrichtendienstlicher Methoden, wie der Gründung von Scheinfirmen. Inzwischen sei die Wissensabschöpfung der Heilige Gral der Risikostaaten. Die Wissenschaftsfreiheit sei eine offene Flanke, es bedürfe der Schärfung des Problembewusstseins, etwa bei Gastwissenschaftlerverfahren. Der Verfassungsschutz wolle Wissenschaft und Wirtschaft nicht in den Arm fallen, sondern den »größtmöglichen Raum für Freiheit aufspannen.« Albtraum sei jedoch die vertikale Proliferation an Terrororganisationen, da hier kein rationales Kosten-Nutzen-Kalkül herrsche, sondern »Omnipotenz durch apokalyptischen Massenmord« angestrebt werde. Er rief dazu auf, »gemeinsam dafür [zu] sorgen, dass was einmal gedacht wurde, nicht mehr gebaut wird.«

Der anwesende Botschafter der islamischen Republik Iran Ali Majedi sah sich in einem spontanen Statement zu der Klarstellung veranlasst, dass die iranische Seite das Atomabkommen nicht verletzen werde. Investoren könnten daher beruhigt sein, zudem sie sogar im Falle eines »Snap-back« geschützt seien. Eine Verletzung des Abkommens drohe vielmehr von amerikanischer Seite, wenn die noch bestehenden Sanktionen nicht aufgehoben würden. Bezüglich der Wirtschaftsbeziehungen zwischen Deutschland und Iran bestehe kein Grund zur Sorge, sondern zu Optimismus.

Keynote-Vortrag

Frédéric Journès, Director of International, Strategic and Technological Affairs des französischen SGDSN, sprach über die deutsch-französische Kooperation in einem sich verändernden Sicherheitsumfeld. Er betonte die Bedeutung der Zusammenarbeit zweier »Schwesternationen, welche ein gemeinsames Schicksal« teilten. Die Zeit des Wohlgefühls nach dem Ende des kalten Krieges sei vorbei, die Welt würde gefährlicher. Als Beispiele nannte er die Schwächung der globalen Zusammenarbeit, die russischen Ambitionen in Osteuropa, die humanitäre und sicherheitspolitische Krise des syrischen Bürgerkriegs, den Aufstieg des islamistischen Terrorismus, die Bedrohung der europäischen Einheit etwa durch den Brexit und, damit verbunden, den zunehmenden Rückfall in den Nationalismus. Zusammenhalt bleibe die einzige verlässliche Antwort auf diese Herausforderungen. Hinsichtlich der globalen Strategie der Europäischen Union seien Deutschland und Frankreich die treibende Kraft. Durch verstärkte Kooperation und Solidarität müsse die europäische Souveränität verteidigt werden. Wir wünschten uns alle eine fruchtvolle Partnerschaft mit Russland, dies verlange jedoch Respekt für Grenzen und Verträge. Auch zum neuen amerikanischen Präsidenten müsse man mit einer gemeinsamen Stimme sprechen. Der richtige Weg in der Sicherheitspolitik sei das Pooling zentraler Fähigkeiten, insbesondere bei Rüstung und Verteidigung. In der Exportkontrolle arbeite man eng zusammen. Für eine gesunde und autonom forschende Rüstungsindustrie sei der Export wichtig. Bei aller Dynamik setze man auf Exporte an langjährige und verlässliche Partner.

Forum II - Proliferationsbekämpfung in der EU: Die Novelle der EG-Dual-Use-Verordnung

Dr. Sibylle Bauer, Director des Stockholm International Peace Research Institute, moderierte das Diskussionsforum, welches sich mit europäischer Proliferationsbekämpfung in Form der Novelle der Dual-Use-VO1 auseinandersetzte. Stéphane Chardon, Policy Officer der EU-Kommission - Generaldirektion Handel, verteidigte den Kommissionsentwurf, den er federführend verantwortet. Als Anpassung an das veränderte Sicherheitsumfeld benötige die europäische Exportkontrolle einen breiteren Human-Security-Ansatz, insbesondere im Hinblick auf Cyber-Überwachungstechnologie. Dennoch seien die vorgeschlagenen Maßnahmen und Kontrollen sehr gezielt und sollten daher keine großen wirtschaftlichen Auswirkungen zeitigen. Die Bedenken vieler Wirtschaftsvertreter seien im Entwurf bereits berücksichtigt worden. Massimo Cipolletti, Ph.D., vom italienischen Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung hingegen kritisierte, dass es sich weder um ein wirklich europäisches noch um ein angemessenes nationales Instrument zum Menschenrechtschutz handele. Die richtige Balance zwischen großen politischen Konzepten und legitimen Wirtschaftsinteressen sei hier noch nicht gefunden. Zudem wies er auf die drohende administrative Mehrbelastung für die mitgliedstaatlichen Exportkontrollbehörden hin, welche mittelgroßen Staaten Probleme bereiten würde. Für Dr. Niels Weith, Referatsleiter im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, droht große Rechtsunsicherheit, viele Begriffe seien unzureichend definiert. Er plädiere für die Beibehaltung der Trennung zwischen traditioneller Dual-Use-Kontrolle, bei welcher es um einen militärischen Einsatz der Güter gehe, und Menschenrechtsschutz. Des Weiteren seien Listen mit festen Kriterien als Leitschnur für die betroffene Industrie deutlich besser geeignet als sogenannte Catch-all-Klauseln. Auch Dr. Stefan Mair, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbands der deutschen Industrie, warb für einen listenbasierten Ansatz. Das durchgeführte Impact Assessment sei nicht hinreichend berücksichtigt worden, es drohe massive Rechtsunsicherheit für die Unternehmen. Beim diffusen Human-Security-Konzept sei unklar, was konkret geschützt werden soll. Es bestehe zudem keine zu füllende Lücke im Rechtssystem, da die angesprochenen Aspekte bereits durch andere EU-Instrumente wie die Antiterror-Blacklist und durch nationale Gesetzgebung abgedeckt seien. Für seine deutliche Ablehnung des Entwurfs erntete Dr. Mair großen Beifall und bekräftigende Wortmeldungen aus dem Publikum.

Forum III: Haftungsfragen und interne Exportkontrolle

Prof. Dr. Hans-Michael Wolffgang, Vorstand des ZAR, eröffnete den zweiten Tag der Veranstaltung.

Stephan Morweiser, Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof, und Holger Beutel, Unterabteilungsleiter beim BAFA, behandelten mittels intensiver Besprechung von drei Beispielsfällen Fragen der straf- und verwaltungsrechtlichen Haftung bei Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz (AWG). So reiche das »sich bewusst dumm halten« gegenüber Vertragspartnern regelmäßig für die Vorsatzannahme aus. Zentral ging es in der gemeinsamen Präsentation um die Rolle unternehmensinterner Exportkontrollsysteme. Im Strafrecht, welches ja kein Unternehmensstrafrecht kennt, sei die interne Compliance-Struktur etwa im Verfallsbereich relevant. Im Ordnungswidrigkeitenrecht komme bei Mängeln ein Organisationsverschulden in Betracht. Für das BAFA sei ein funktionierendes internes Exportkontrollsystem eine Frage der Zuverlässigkeit i.S.d. § 8 AWG. Nach Hinweisen von Zollprüfern oder Staatsanwaltschaften auf mögliche Verstöße käme es regelmäßig zu einer Aussetzung der Ausfuhrverfahren bis zum Abschluss einer umfassenden Compliance-Systemprüfung. Zur Orientierung über die Anforderungen an ein internes Kontrollsystem halte die BAFA ein entsprechendes Merkblatt bereit. Die detaillierte Erörterung verschiedener Haftungsfragen aus staatsanwaltschaftlicher wie aus Behördensicht wurde in der anschließenden Fragerunde sehr positiv gewürdigt.

Forum IV: Praxisforum

Unter der Leitung von Georg Pietsch, Abteilungsleiter im BAFA, wurden im Praxisforum die für die Branche relevanten aktuellen Entwicklungen diskutiert.

Ernst Peter Fischer, Beauftragter für Energie- und Klimapolitik und Exportkontrolle vom Auswärtigen Amt, beleuchtete internationale Herausforderungen in der Exportkontrolle. Die Welt sei unübersichtlicher und riskanter geworden, im dadurch verschlechterten Sicherheitsumfeld werde Exportkontrolle noch wichtiger. In Syrien drohe die Proliferation chemischer Waffen, zudem sei der IS-Terrorismus noch nicht besiegt. Bezüglich der Vereinigten Staaten von Amerika sei deren zukünftiger Kurs noch unklar, er rechne mit einem »deutlich verminderten multilateralen Reflex«. Aufgrund der deutschen »Abhängigkeit vom regelgebundenen internationalen Handelssystem« sei »fast jede Änderung des Status quo ein Minus«. In der Ukraine gehe die Umsetzung der Minsker Vereinbarung nicht gut voran, hier müsse der zweigleisige Ansatz von Sanktionen und Gesprächen mit Moskau weitergeführt werden. Besonders kritisch sei die Exportkontrolle angesichts der angespannten Situation in der Türkei vor dem Verfassungsreferendum, wobei von der grundsätzlichen Belieferung von NATO-Staaten im Einzelfall abgesehen werden könne. In der asiatisch-pazifischen Region sei ein enormer Anstieg der Rüstungsausgaben zu verzeichnen. Insbesondere China betreibe die »gezielte Entwicklung moderner Waffentechnologie«, wobei aufgrund einer systematischen Integration die »Trennung zivil/militärisch« kaum mehr möglich sei. In Nordkorea wachse trotz Sanktionsverschärfungen die atomare Bedrohung. Wertgebundene Demokratien wie Deutschland trügen »Verantwortung für Frieden, Stabilität und die Einhaltung der Menschenrechte«; internationales Vertrauen sei hierbei auch Aufgabe guter Exportkontrolle.

Karl Wendling, Unterabteilungsleiter im Bundeswirtschaftsministerium, sprach zu den aktuellen außenwirtschaftsrechtlichen Entwicklungen. Die Zahl der parlamentarischen Anfragen sei wieder einmal gestiegen, diese beträfen fast ausschließlich die Rüstungskontrolle. Über deren Zukunft sei ein Konsultationsprozess begonnen worden, an dessen Ende - langfristig - die Zusammenfassung in einem Rüstungskontrollgesetz stehen könnte. Zurzeit würden in sehr kontroversen Expertenanhörungen Optionen erarbeitet. Es werde wohl »schwer, Rüstungskontrolle kritikfrei zu bekommen«, insbesondere mit Blick auf den bevorstehenden Bundestagswahlkampf. Die neu eingeführte Post-Shipment-Kontrolle befinde sich nun in der Pilotphase. Bei der Dual-Use-Kontrolle gebe es gegen den Kommissionsentwurf erhebliche Bedenken der Mitgliedsstaaten. Ein neues Thema sei die Investitionskontrolle, die der befürchteten »technologischen Ausplünderung« der europäischen Industrie begegnen solle. Es gehe bei der dazu aufgestellten EU-Themenliste nicht um protektionistische Maßnahmen, sondern um den Abbau von Disparitäten bei wirtschaftlicher Offenheit und politisch-staatlicher Beteiligung. Hier wünsche er sich eine breite Beteiligung der Wirtschaft an der Diskussion, damit etwaige Eingriffsbefugnisse möglichst nicht gegen deren Interessen geschaffen werden.

Tanja Mildenberger, Unterabteilungsleiterin im Bundesministerium der Finanzen, thematisierte das partnerschaftliche Zusammenwirken der deutschen Wirtschaft mit dem Zoll. Dieser erarbeite flexible und wirtschaftsfreundliche Abwicklungsmechanismen und setze Überwachungsmaßnahmen durch ein »intelligentes elektronisches Risikomanagment« sehr gezielt ein. Die Weltbank bestätige in einer aktuellen Studie die hohe Leistungsfähigkeit der deutschen Zollabwicklung.

Georg Pietsch berichtete nach seiner Selbstvorstellung als »Exportkontrollnerd« schließlich »Neues aus dem BAFA«. Hinsichtlich der Entwicklungen des Iran-Embargos solle man unbedingt die entsprechende Broschüre des BAFA konsultieren, sowie die weiteren Entwicklungen eng verfolgen. Er sensibilisierte für das drohende strafrechtliche Problem, dass bereits der Abschluss eines »Kaufvertrags an sich« eigenständig genehmigungspflichtig sei. Abhilfe schaffe hier die Vereinbarung einer aufschiebenden Bedingung. Zu den Endverbleibsdokumenten gebe es demnächst ausführliche Bekanntmachungen und modulare Formulare des BAFA. Zu beachten seien die Übergangsfristen und dass es trotz der Editierbarkeit der Formulare keine inhaltliche Abänderungsbefugnis gebe. Für regelmäßige »Informationen aus dem Maschinenraum« empfehle er die neugestaltete Homepage des BAFA und den Newsletter Außenwirtschaft.

Prof. Dr. Wolffgang dankte allen Referenten und den Organisatoren, würdigte noch einmal die Verdienste von Dr. Wallraff und schloss die Tagung mit dem Hinweis auf den 12. Exportkontrolltag, welcher für den 22. und 23.03.2018 vorgesehen ist.


  1. [*]Der Verfasser ist Promotionsstudent der Rechtswissenschaften und ehemaliger Wissenschaftlicher Mitarbeiter des Zentrums für öffentliches Wirtschaftsrecht der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster.